Gerichtsgutachten

Unser Leben wird immer komplexer.

Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass sich das Wissen unserer Welt etwa alle fünf bis zwölf Jahre verdoppelt.

Auch für alltägliche Beurteilungen benötigen wir deshalb zunehmend die Hilfe von Experten. Neben Privatpersonen und Unternehmern sind auch Richter von dieser Entwicklung betroffen.

Offizielle Helfer der Richter sind die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Sie sollen das Allgemeinwissen und die Lebenserfahrung der Richter mit ihrem Spezialwissen ergänzen. Aus diesem Grund müssen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nicht nur über eine besondere Sachkenntnis verfügen, sondern auch absolut zuverlässig und integer sein.

Gerichtsgutachten werden im Zuge eines Prozesses im Auftrag des Gerichtes erstellt und stellen ein vollwertiges Beweismittel dar, das dem Augenzeugen, Dokument / Urkunde etc. gleichgestellt ist.

Technische Gerichtsgutachten sollen die juristische Würdigung des Gerichtes mit den notwendigen technischen Aussagen unterstützen, sie helfen, Aussagen hinsichtlich ihrer technischen oder unfall-analytischen Aspekte zu überprüfen (Glaubwürdigkeit, Zutreffen etc.).

Damit sind Gerichtsgutachten ein wichtiges Instrument der Rechtsprechung und dienen der Rechtssicherheit (Was Recht ist soll Recht bleiben).